Kommunikation
Barrierefreie Kommunikation bedeutet, dass Informationen für alle Menschen zugänglich, verständlich und nutzbar sind – unabhängig von Behinderung, Sprachkenntnissen, Alter oder Bildungshintergrund. Ob Bescheid vom Amt, Website der Stadtverwaltung, Gesundheitsinformation oder Wahlbenachrichtigung: Kommunikation ist die Grundlage dafür, sich im Alltag zu orientieren, Rechte wahrzunehmen und an der Gesellschaft teilzuhaben. Wer Formulare nicht ausfüllen, Websites nicht bedienen oder Durchsagen nicht verstehen kann, bleibt außen vor. Barrierefreiheit entsteht dabei nicht durch eine einzelne Maßnahme, sondern durch das Zusammenspiel von drei Bereichen: der Sprache, der Gestaltung und den digitalen Kanälen.
Sprache und Inhalt
Sprachstufen
Verständliche Kommunikation arbeitet auf unterschiedlichen Niveaus, je nach Zielgruppe und Zweck. Öffentliche Stellen sollten zentrale Inhalte immer in mehreren Stufen anbieten.
- Verständliche Sprache (Alltagssprache): Kurze Sätze, aktive Verben, Fachbegriffe werden erklärt. Orientierung: Hamburger Verständlichkeitsmodell.
- Einfache Sprache: Eine Stufe einfacher als die Standardsprache. Richtwert: max. 15 Wörter pro Satz. Keine feste Norm, aber etablierte Leitlinien.
- Leichte Sprache: Nach festen Regeln des Netzwerks Leichte Sprache oder Inclusion Europe. Prüfung durch Menschen mit Lernschwierigkeiten. Gekennzeichnet mit dem Europäischen Logo für Leichte Sprache.
Diskriminierungssensible Sprache
- Personen-zuerst-Formulierungen bevorzugen (z. B. „Mensch mit Behinderung“ statt „Behinderter“), sofern die Person nicht explizit eine identitätsfirst-Formulierung („behinderter Mensch“, „Autist*in“) wählt.
- Geschlechtergerechte Schreibweise verwenden (z. B. mit Stern, Doppelpunkt oder neutralen Formulierungen).
- Stigmatisierende, mitleidsbasierte oder heroisierende Begriffe vermeiden („leidet an…“, „an den Rollstuhl gefesselt“, „trotz Behinderung …“).
Orientierungshilfe: leidmedien.de, Glossar für Medienschaffende.
Direkte Gesprächssituationen
- Deutliche Aussprache, angemessenes Tempo, Augenkontakt.
- Mit der behinderten Person direkt sprechen, nicht mit ihrer Assistenz oder Begleitung.
- Rückfragen zulassen, Geduld mitbringen, keine Sätze zu Ende führen.
- Bei Unsicherheit fragen, welche Kommunikationsform gewünscht ist (z. B. Gebärdensprache, Schreiben, Lippenlesen).
Gestaltung und Druckmedien
Schrift und Typografie
- Serifenlose Schriften wie Arial, Verdana, Open Sans, Frutiger.
- Mindestgröße 12 pt im Fließtext, 14 pt bei älteren Zielgruppen oder zentralen Informationen.
- Linksbündig statt Blocksatz (keine „Löcher“ und ungleichen Wortabstände).
- Ausreichender Zeilenabstand (mind. 1,2-fach) und klare Absatzgliederung.
- Keine Wörter in GROSSBUCHSTABEN setzen, das erschwert das Lesen.
Farben und Kontraste
- Kontrast Text zu Hintergrund mind. 4,5:1 (WCAG 2.1 AA), bei größeren Schriften 3:1.
- Informationen nicht allein durch Farbe unterscheiden (Rot-Grün-Sehschwäche betrifft viele Menschen).
- Keine Schrift auf gemusterten oder fotografischen Hintergründen.
- Farbkombinationen mit Tools wie dem Colour Contrast Analyser prüfen.
Piktogramme und Bildsprache
- Einheitliche Piktogramme verwenden (z. B. ISO 7001, Metacom-Symbole für Leichte Sprache).
- Bilder inklusiv besetzen, mit unterschiedlichen Körpern, Altersgruppen, Hautfarben sowie sichtbaren und unsichtbaren Behinderungen.
- Keine „Inspiration Porn“-Motive und keine mitleidsbasierten Darstellungen.
- Bildunterschriften statt reiner Dekoration, andernfalls für Screenreader als „dekorativ“ markieren.
Druck und Alternativformate
- Papier mind. 100 g/m², matt und nicht durchscheinend.
- Zentrale Dokumente in Großdruck, Brailleschrift, Audio-Version und Leichter Sprache anbieten.
- Alternativformate sichtbar kennzeichnen (Piktogramm auf Titel- oder Startseite).
- QR-Codes und Kurz-URLs für digitale Versionen direkt auf dem Druckstück platzieren.
Digitale Kommunikation
Websites nach BITV / WCAG
Öffentliche Websites und Apps müssen die Anforderungen der BITV 2.0 (Level AA der WCAG 2.1) erfüllen.
- Alternativtexte für alle informativen Bilder, dekorative Bilder leer auszeichnen.
- Strukturierte Überschriften (H1, H2, H3) und semantisches HTML.
- Tastaturnavigation durchgängig möglich, sichtbarer Fokus-Rahmen.
- Skalierbare Schriftgröße, responsives Design, mind. 200 % Zoom ohne horizontales Scrollen.
- Keine automatisch startenden Videos, kein flackerndes Licht.
- Erklärung zur Barrierefreiheit und Feedback-Mechanismus auf der Website (Pflicht nach BITV 2.0).
- PDFs getaggt erzeugen (mit Tags für Überschriften, Listen, Tabellen, Lesereihenfolge).
- Alternativtexte für Bilder und Diagramme.
- Keine reinen Scan-PDFs ohne Texterkennung (OCR).
- Prüfung z. B. mit PAC 2024 oder dem axesPDF QuickFix.
Social Media
- Alternativtexte für Bilder (von allen großen Plattformen unterstützt).
- Untertitel und, wenn möglich, Audiodeskription für Videos.
- Hashtags in Binnenmajuskel (#BarriereFreieKommunikation), das ist besser für Screenreader.
- Emojis sparsam einsetzen: Screenreader lesen jedes einzelne Symbol vor.
- Reine Bild-Zitate (Textgrafiken) zusätzlich als Text im Beitrag wiedergeben.
Video und Audio
- Untertitel: keine reinen Auto-Untertitel, immer redigieren.
- Audiodeskription für visuelle Inhalte, die nicht im Sprechtext vorkommen.
- Gebärdensprachvideo im Bild einblenden, wenn die Zielgruppe gehörlose Menschen umfasst.
- Transkripte für Podcasts und Audiobeiträge.
Dolmetschung und Übersetzung
Je nach Zielgruppe und Anlass sollten externe Dienstleistungen frühzeitig gebucht werden:
- Gebärdensprachdolmetschung (DGS, Deutsche Gebärdensprache): Vorträge, Pressekonferenzen, Videos. Inhalte vorab zusenden. Berlin/Brandenburg: bgbb.de.
- Schriftdolmetschung (Live-Transkription): Für gehörlose, schwerhörige Menschen und alle, die mitlesen möchten. Anbieter z. B. Verbavoice, Bundesverband der Schriftdolmetscher.
- Leichte-Sprache-Übersetzung inkl. Prüfung durch Menschen mit Lernschwierigkeiten. Anbieter z. B. leichte-sprache-simultan.de oder Büros des Netzwerks Leichte Sprache.
- Audiodeskription für blinde und sehbehinderte Menschen, wenn Bilder, Videos oder Bühnengeschehen beschrieben werden. Anbieter z. B. Audioskript.
Rechtliche Grundlagen
Die Pflicht zu barrierefreier Kommunikation ergibt sich für öffentliche Stellen u. a. aus:
- § 9 BGG: Recht auf Deutsche Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen.
- § 11 BGG und § 10 LGBG Berlin: Verständlichkeit von Bescheiden, Vordrucken und amtlichen Informationen.
- BITV 2.0: Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung für Websites und Apps öffentlicher Stellen.
- EN 301 549: Technische Norm für barrierefreie IT auf EU-Ebene.
- BFSG: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 (gültig ab 28. Juni 2025 auch für private Anbieter).
- UN-Behindertenrechtskonvention, insbesondere Art. 9 (Zugänglichkeit), Art. 21 (Meinungsäußerung und Zugang zu Informationen) und Art. 24 (Bildung).