Mobilität
Barrierefreie Mobilität bedeutet, dass sich alle Menschen (unabhängig von Behinderung, Alter, Sprachkenntnissen oder anderen Merkmalen) selbstbestimmt, sicher und gleichberechtigt im öffentlichen Raum bewegen können. Mobilität ist eine Grundvoraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe: für den Weg zur Arbeit, zum Arzt, zur Bildungseinrichtung oder zu Freund*innen. Barrierefreiheit im Verkehr entsteht nicht durch eine einzelne Maßnahme, sondern durch das Zusammenspiel von drei Bereichen: den Verkehrsmitteln, der Verkehrsinfrastruktur und den Informationen rund um Mobilität.
Wir beraten Sie zu Bereichen wie der ersten Planung und der Umsetzung.
Weitere Infos folgen in Kürze
Die Verkehrsmittel
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Busse, Straßenbahnen, U- und S-Bahnen sind das Rückgrat urbaner Mobilität. Entscheidend ist, dass sie ohne Hilfe Dritter nutzbar sind.
Konkrete Anforderungen:
- Niederflurfahrzeuge mit stufenlosem Einstieg und (automatischen) Klapprampen.
- Bahnsteighöhen, die einen niveaugleichen Einstieg ermöglichen (in Berlin: 36 cm bei Tram, 55 cm bei U-Bahn, 76 cm bei S- und Regionalbahn).
- Rollstuhlstellplatz mit Rückenlehne, Haltegriff und Notrufknopf.
- Kontrastreiche Haltestangen, rutschfeste Böden, ausreichende Bewegungsfläche.
- Akustische und visuelle Haltestellen-Ansagen im Fahrzeug.
- Klar lesbare Zielanzeigen innen und außen am Fahrzeug (hoher Kontrast, große Schrift).
- Türöffnerknöpfe mit tastbaren Symbolen und akustischer Rückmeldung.
Bahnhöfe und Haltestellen
- Stufenloser Zugang über Aufzüge oder Rampen (max. 6 % Steigung, mind. 120 cm Breite).
- Aufzüge mit akustischer Stockwerkansage, mind. 110 x 140 cm innen.
- Taktile Leitstreifen vom Eingang bis zum Bahnsteig, mit Auffindestreifen zu zentralen Punkten.
- Kontrastreiche Bahnsteigkanten mit taktilem Sicherheitsstreifen.
- Blindenschrift und erhabene Pläne an zentralen Informationsstellen.
- Sitzmöglichkeiten in regelmäßigen Abständen (mit Rückenlehne und Armlehnen zum Aufstehen).
- Witterungsschutz, ausreichende Beleuchtung (mind. 100 Lux im Wartebereich).
- Behindertengerechte Toiletten an größeren Stationen.
Individualverkehr
- Barrierefreie Pkw-Stellplätze (mind. 350 cm Breite) in ausreichender Zahl (Richtwert: 3 % aller Stellplätze), in der Nähe von Eingängen und mit abgesenkten Bordsteinen.
- Rollstuhltaxi-Dienste (z. B. in Berlin: rollstuhltaxi-berlin.de).
- Barrierefreie Fahrzeuge bei Carsharing-Anbietern einfordern.
- Sonderfahrdienst (SFD) für Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung in Berlin.
Fahrrad und Mikromobilität
- E-Lastenräder, Handbikes und Therapiedreiräder als Alternative zum Pkw.
- Breite, ebene Radwege, baulich vom Fußverkehr getrennt.
- Abstellmöglichkeiten auch für Dreiräder, Tandems und Spezialräder.
- Klare Regeln und Kontrolle für abgestellte E-Scooter, sie dürfen Gehwege nicht blockieren.
Die Verkehrsinfrastruktur
Gehwege und Fußverkehr
Der Fußweg ist die Grundlage jeder Mobilitätskette – wer das Haus verlässt, ist zunächst immer zu Fuß (oder im Rollstuhl) unterwegs.
- Mindestbreite 180 cm, damit sich zwei Rollstühle begegnen können (besser 250 cm).
- Ebene, rutschfeste und gut befahrbare Oberflächen – keine groben Pflastersteine.
- Keine Stolperfallen durch Wurzelaufbrüche, Werbeaufsteller, Außengastronomie oder E-Scooter.
- Ruhebänke mindestens alle 100–150 m.
- Ausreichende Beleuchtung (mind. 10 Lux, an Knotenpunkten 20 Lux).
Querungen
- Abgesenkte Bordsteine (Nullabsenkung, max. 3 cm Restkante) für Rollstühle und Rollatoren.
- Getrennte Querungsstellen nach dem Zwei-Sinne-Prinzip: auf einer Seite Nullabsenkung für Rollstuhlfahrende, auf der anderen ein 6 cm hoher, taktil erkennbarer Bord für blinde Menschen.
- Ampeln mit akustischem und vibrotaktilem Signal.
- Ausreichende Grünphasen (Gehgeschwindigkeit 1,0 m/s, nicht 1,2 m/s).
- Mittelinseln bei breiten Straßen.
Taktile Bodenleitsysteme
- Leitstreifen mit Rillen führen blinde Menschen entlang einer Route.
- Aufmerksamkeitsfelder mit Noppen markieren Entscheidungs- und Gefahrenpunkte.
- Durchgängig von Haltestelle zu Eingang, ohne Lücken.
- Kontrastreich zur umgebenden Oberfläche (Leuchtdichtekontrast mind. 0,4).
Öffentliche Räume
- Barrierefreie Sanitäranlagen in ausreichender Dichte, idealerweise „Toiletten für alle“ mit Pflegeliege und Lifter.
- Barrierefreie Sitzgelegenheiten (mit Rückenlehne und Armlehnen).
- Schattenspender und Trinkbrunnen – wichtig für hitzesensitive Menschen.
- Orientierungselemente (Landmarken) an Knotenpunkten.
Baustellen
- Sichere, barrierefreie Umleitungen für den Fußverkehr (inkl. Rollstuhl, Rollator, Kinderwagen).
- Temporäre taktile Leitsysteme bei längeren Umleitungen.
- Frühzeitige Information über Einschränkungen – online und vor Ort.
- Baustellenabsicherung mit tastbaren Absperrungen bis zum Boden (nicht nur Flatterband).
Information und Kommunikation
Fahrplaninformation
Wer eine Strecke plant, braucht verlässliche Informationen über die Barrierefreiheit aller beteiligten Verkehrsmittel, Bahnhöfe und Haltestellen.
- Echtzeit-Informationen zu Aufzugsstörungen (z. B. BVG-App, DB Navigator, brokenlifts.org).
- Angabe der Barrierefreiheit in Fahrplänen und Apps mit einheitlichen Piktogrammen.
- Automatische Alternativrouten bei Ausfällen.
- Kontaktmöglichkeit, um Barrieren zu melden.
Digitale Anwendungen
Mobilitäts-Apps und Websites sollten BITV/WCAG-konform gestaltet sein:
- Bilder mit Alternativtexten versehen (für Screenreader).
- Videos mit Untertiteln und Audiodeskription.
- Ausreichende Farbkontraste (mind. 4,5:1 bei Fließtext).
- Tastaturnavigation ermöglichen.
- Texte in Einfacher oder Leichter Sprache anbieten.
- Karteninformationen auch als textliche Routenbeschreibung bereitstellen.
Orientierung vor Ort
- Leitsysteme nach dem Zwei-Sinne-Prinzip (visuell, taktil und/oder akustisch).
- Dynamische Fahrgastinformation mit großer Schrift und hohem Kontrast.
- Akustische Ansagen an Haltestellen (mit manueller Auslösung für blinde Fahrgäste, z. B. über einen Blindensender).
- Info-Terminals mit Sprachausgabe, höhenverstellbar und rollstuhlgerecht unterfahrbar.
Assistenz- und Begleitdienste
- BVG-Begleitservice: kostenfreie Begleitung durch den Berliner ÖPNV (Anmeldung über den VBB-Mobilitätsservice).
- Mobilitätsservice-Zentrale der Deutschen Bahn (MSZ): Ein-, Um- und Ausstiegshilfen im Fern- und Regionalverkehr.
- Sonderfahrdienst (SFD) Berlin für Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung.
- Assistenzhunde sind in allen öffentlichen Verkehrsmitteln zugelassen. Das Personal sollte entsprechend geschult sein.
Schulung des Personals
Fahr-, Service- und Sicherheitspersonal sollte regelmäßig sensibilisiert werden:
- Direkt mit behinderten Fahrgästen reden, nicht mit ihrer Assistenz.
- Hilfe anbieten, aber erst nach Zustimmung leisten.
- Blindenführ- und Assistenzhunde nicht streicheln – sie sind im Einsatz.
Kennzeichnung und Piktogramme
- Einheitliche Piktogramme für barrierefreie Angebote verwenden (ISO 7001).
- Rollstuhlsymbol oder Wheelmap-Kennzeichnung an barrierefreien Eingängen und Fahrzeugen.
- Hinweise zusätzlich in Leichter Sprache und Brailleschrift.
- Gedruckte Fahrpläne mit mind. Schriftgröße 12, serifenlose Schrift (z. B. Arial, Verdana), matt auf nicht-reflektierendem Papier.
Partizipation der Nutzer*innen
Barrierefreie Mobilität entsteht nur im Austausch mit den Menschen, die sie benötigen.
- Behindertenbeiräte frühzeitig in Planungsprozesse einbeziehen.
- Begehungen mit Betroffenen (Rollstuhlfahrende, blinde, gehörlose und neurodivergente Menschen) durchführen.
- Rückmeldekanäle für Barrieren im Alltag anbieten (z. B. über wheelmap.org oder städtische Mängelmelder).
Rechtliche Grundlagen
Die Pflicht zu barrierefreier Mobilität ergibt sich für öffentliche Stellen u. a. aus:
- § 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) – vollständige Barrierefreiheit des ÖPNV als gesetzliche Zielvorgabe zum 1. Januar 2022.
- Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) mit Maßvorgaben für Bahnsteige.
- DIN 18040-3 – Barrierefreies Bauen: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum.
- Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und Landesgleichberechtigungsgesetz Berlin (LGBG), insbesondere §§ 4, 5, 11.
- UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), Art. 9 (Zugänglichkeit) und Art. 20 (Persönliche Mobilität).
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) – gilt ab 28. Juni 2025 auch für digitale Mobilitätsdienste.